FOUR SEASONS - Die vier Jahreszeiten
Nach Antonio Vivaldi - von Ester Ambrosino
Im 18. Jahrhundert porträtierte Antonio Vivaldi „Die vier Jahreszeiten“, jetzt setzt sich die Choreografin Ester Ambrosino mit dieser Idee erneut auseinander und übersetzt diese ins 21. Jahrhundert. Mit ihren vier zeitgenössischen Tänzer*innen, einem klassischen Streichquintett und Marimbaphon wird eine Symbiose aus Tanz und Musik erlebbar, die den Umgang mit der Natur in den Mittelpunkt rückt. Musikalisch wurde die Urfassung durch den Komponisten Miron Raczka neu interpretiert und ins Hier und Jetzt übertragen.
Inszenierung und Choreografie: Ester Ambrosino
Produktionsjahr: 2021
Komposition
Miron Raczka
Livemusik (Streichquintett + Marimbaphon)
Demian Agne (1. Geige)
Josefine Schlät (2. Geige)
Constantin Wagner (Bratsche)
Margarete Schellhorn (Cello)
Maximilian Müller (Kontrabass)
Miron Raczka (Marimbaphon)
Tanz
Veronica Bracaccini
Maya Gomez
Javier Ferrer Machin
Daniel Medeiros
Bühnenbild
Moritz Weißkopf
Kostüme
Cornelia Mai
Moritz Weißkopf
Licht
Friedrich Zarft
Fotos
Steffen Riese
Aufführungen / Karten
Freitag 10.12.2021 – 20.00 Uhr / Zentralheize, Erfurt
Samstag 11.12.2021 – 20.00 Uhr / Zentralheize, Erfurt
Sonntag 12.12.2021 – 18.00 Uhr / Zentralheize, Erfurt
Info
- Einlass eine Stunde vor Vorstellungsbeginn
- Unabhängig vom Zeitpunkt des Kartenkaufs gelten die jeweils aktuellen Corona-Regeln:
- [Stand 06.12.2021] Es gilt die 2G-Regel: Der Besuch der Veranstaltung ist mit Impfnachweis oder Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) möglich. Bitte bringen Sie den Nachweis und Personalausweis zur Veranstaltung mit und zeigen diesen am Eingang vor. Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder deswegen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Zugang nicht geimpft werden konnten, ist der Zugang nach Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Antigenschnelltests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder des Nachweises der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts an Schulen gestattet.
- Nicht geeignet für Personen die anfällig auf lichtempfindliche Epilepsie sind